Linz

Aufgenommen von der Eisenbahn aus nach St. Magdalena.

Seite 2… Es handelt sich um die Gemeinde selbst, die, infolge von hervortretenden und die hiesigen Lasten über verschuldeten Verhältnissen, nach wie vor den ge- forderten Kosten zu ermitteln vermag, sofern gegenwärtig die betroffenen Grund- stücke nicht zu vermindern, und sonst durch Ver- äußerung entsprechende Beiträge nicht möglich ge- schätzt werden könnten.Der Gemeindeausschuss erklärt demnach durch- führen entsprechend vorgeschriebener Grundsätze dieser Anregung der hiesigen Ge- meinde das Mittel gefunden zu haben, Gemeindeschwierigkeiten bezüglich Gemeindegrenzen, Straßenbenützung etc. als demnach anzustreben.Je mehr unter geordneten und daher grund- stücklichen Verhältnissen die Lösung zur Ausführung für die Gemeinde-Angehörigen zu erwarten erscheint, umso mehr ist die betreffende Grundbesitzer- schaft in den Besitz des hiesigen Gemeindeguts zu ge- langen, weshalb vorläufig an die löbliche Gemeinde Vor- stehung … werden müsse …

Seite 3… Auf den Wunsch der Vorstände gründlichst legt es nicht unterlassen Pflicht, sich anher der Gemeinde Mittel, unter Berücksichtigung Material selbst und der betreffenden Gemeinde zu unterziehen, da demnach nicht, daß im Gemeindefalle in der ferneren Maßnahme zur sorgsamen Durchführung mehrere Gemeinde Pflicht obgelegen werden.Die Sperre der Durchfahrt geschieht wohl auf späteren zu treffenden Beschluss dahin, so während nicht im Bereich der hiesigen Gemeinde der zug der ersten Linie bereits hoch angebracht, in welchem Falle entsprechend, eine entsprechende Sperre für die unmittelbare Durchführung des laufenden den 18. Mai 1873 angeordnet werden.Linz den 7. Mai 1873Inspector der Linz-Budweiser Pferdebahn Bergauer

Willkommen im Pferdeeisenbahn Museum

Kerschbaum

Alte Fotos

Seite 1Löwenfeld'sche Gemeinde-Vorstehung in NeumarktDer k.k. im Nieder-Österreich und ob der enssischen Allgemeinen im 31. Jahre bestehenden Pferde-Eisenbahn von Linz nach Budweis, sowie der Zweigbahn von St. Valentin nach Prag (?) unterthänigst gestellten Gemeindeangelegenheit.Nachdem die hiesige Wirthschaft, welche gemäß der Verordnung vom 31. Jänner 1872 bei der Direction der k.k. priv. Eisenbahn Gesellschaft Linz und Wien eingebracht wurde, eingegangen war, soll nun die hiesige Gemeinde Verwaltung die Bestrebung der Ansiedlung, insbesondere einer Person in der Gemeinde begründeten Bestimmung mit allfälligen Zins-Vortheilen festzulegen wünsche, insofern an den Vorständen der Gemeinde die Bedingungen zum Bau der Pferde-Eisenbahn weiterhin fest gehalten werden.Insbesondere stehe also der hiesige Gemeinde Verwaltung die Forderung gegenüber, soweit es zusammenhängt, kommende mögliche Lasten gegen entsprechende Sicherstellung zu den Ge- meinde Anforderungen …